AGB
VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSINFORMATIONEN
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle von uns abgegebenen Gebote und mit uns abgeschlossenen Verträge, auch für zukünftige, ausschließlich. Der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, auch wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers eine Bestellung erfüllen.
1. Angebot und Abschluss
1.1 Alle Angebote sind unverbindlich, insbesondere hinsichtlich Preis- und Lieferungsmöglichkeit. Der Kunde kann aus dem Sortiment Produkte auswählen und über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Bestellung abschicken“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch seinen Antrag aufgenommen hat. Wir schicken daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde mit der Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei uns eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrages dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch uns zustande, die mit einer gesonderten E-mail versandt wird.
1.2 Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, können nicht entstehen.
2. Preise
Es gelten die auf unserer website angegebenen Preise. Diese verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Lieferung
Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produktes verfügbar, so teilen wir dies dem Kunden in der Empfangsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. Der Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilen wir dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Bestellbestätigung mit. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen sind in diesem Fall auch wir berechtigt, uns vom Vertrag zu lösen. Hierbei werden wir eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.
3.1.1 Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl ab Lieferwerk oder ab Außenlager in handelsüblicher Verpackung. Mehrkosten einer auf Verlangen des Käufers durchgeführten beschleunigten oder eine andere, als die vom Verkäufer vorgesehene Beförderung, gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
3.1.2 Auslandslieferungen erfolgen FOB Tauberbischofsheim. Sonderverpackungen für Land- oder Seetransporte gehen zu Lasten des Käufers.
3.1.3 Die Lieferung ist erfolgt mit Übergabe der Sendung an einen Spediteur / Frachtführer, ebenso bei vereinbarter Bereitstellung zur Verfügung des Käufers. Zu diesem Zeitpunkt geht die Gefahr auf den Käufer über, unbeschadet einer etwaigen Versicherung des Transportrisikos durch den Verkäufer. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht unsere Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
3.1.4 Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen. Der Versand der Ware erfolgt per Postversand. Wünscht der Kunde einen versicherten Versand, so hat er dies durch die Auswahl der entsprechenden Versandart in seinen Antrag aufzunehmen. Die hierdurch entstandenen Mehrkosten sind im Bestellformular angegeben und vom Kunden zu tragen.
4. Lieferfristen und Lieferstörungen
4.1.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Käufer noch nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Schadensersatz. Der Käufer hat uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatz statt der Leistung in Höhe der vorhersehbaren Schadens steht dem Käufer vorbehaltlich Ziffer 7 nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50% des Wertes der Ware, die nicht rechtzeitig geliefert werden konnte, begrenzt. Schadensersatz oder sonstige Ansprüche des Käufers, die über die vorgenannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferungen, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen.
4.1.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
4.1.3 Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrungen, Störungen beim Versand, behördliche Verfügungen sowie sonstige unvorhersehbare Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferanten liegen, berechtigen uns, die Lieferfristen angemessen, mindestens auf die Dauer der Störung zu verlängern, oder, falls die Störung länger als sechs Wochen andauert, vom unerledigten Teil des Auftrages zurückzutreten. Auch in diesen Fällen sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.
5. Mängelrüge, Nacherfüllung, Dokumentation
5.1 Offene Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung der Ware bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf von zwei Wochen nach Empfang der Ware gilt diese in jedem Falle als genehmigt. Handelsübliche oder geringe technisch unvermeidbare Abweichungen von Qualität, Farbe oder Ausrüstung können nicht beanstandet werden. Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer, so hat dieser jedweden offenen oder versteckten Mangel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware bzw. Entdeckung des Mangels zu rügen. Die Gewährleistungsfrist auf von uns gelieferte Ware beträgt gegenüber Unternehmen ein Jahr.
5.2 Bei berechtigten Beanstandungen verpflichten wir uns zur Nachlieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb angemessener Frist. Erfolgt innerhalb angemessener Frist keine Nacherfüllung, ist der Käufer berechtigt, Minderung oder, allerdings nur bei erheblichen Mängeln, Schadensersatz statt Leistung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Eine Nachfristsetzung ist durch den Käufer entbehrlich, soweit wir die Nacherfüllung verweigern oder, wenn eine Nacherfüllung für uns unzumutbar ist.
5.3 Vorbehaltlich Ziffer 7 stehen dem Käufer Schadensersatz statt Leistung oder Aufwendungsersatzanspruch nur zu, wenn der Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhte. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5.4 Die Nacherfüllungsansprüche und Folgeansprüche des Käufers verjähren vorbehaltlich §§ 478, 479 BGB in 12 Monaten nach Gefahrübergang.
5.5 Der Käufer ist verpflichtet, Mängel und Waren, die ihn zur Rücknahme der von ihm weiterveräußerten Waren verpflichten, zu dokumentieren. Der Käufer ist verpflichtet, uns seine und die von seinem Abnehmern überlassenen Dokumentationen zu überlassen, falls er uns im Wege des Rückgriffs nach §§ 478, 479 BGB in Anspruch nimmt. Er ist verpflichtet, diese Dokumentationspflicht an seine Käufer weiterzugeben, sofern es sich nicht um Endverbraucher handelt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis sämtliche unserer Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veräußern, unter Berücksichtigung der folgenden Bestimmungen.
6.1.1 Die Befugnis des Käufers im ordnungemäßen Geschäftsverkehr, Vorbehaltsware zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung, oder dann, wenn über das Vermögen des Käufers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Eine Weiterveräußerung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn wir durch die Veräußerung die in diesen Bedingungen verankerten Sicherungsrechte, insbesondere die im voraus abgetretenen Forderungen gegen die jeweiligen Drittabnehmer, erhalten. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen ist unzulässig.
6.1.2 Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Käufer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Käufer gehörenden oder unter den sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB gekauften Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das alleinige Eigentum am Verarbeitungsprodukt. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, ebenfalls unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände.
6.1.3 Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware des Verkäufers noch solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem einfachen Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab. Im anderen Fall, d.h. bei Zusammentreffen der Vorauszession an mehrere Lieferanten, steht uns ein der Regelung gemäß Ziffer 6.1 Bs. 2. entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu.
6.1.4 Wir werden die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner anzugeben und diesen di Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie wir ihm keine andere Anweisung geben. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
6.1.5 Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehenden Sicherungen die zu sichernde Forderung um 20% übersteigt, werden wir voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freigeben.
6.1.6 Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen. Der Käufer ist verpflichtet, uns jederzeit über den Bestand an unverarbeiteter und verarbeiteter von uns gelieferter Ware und über die aus einer vorgenommenen Weiterveräußerung resultierenden Forderungen, Erlöse und Surrogate Auskunft zu erteilen und unseren bevollmächtigten Vertretern Einsicht in seine Lagerräume und Geschäftsbücher zu gewähren. Bei Stellung eines Insolvenzantrages oder bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt uns der Käufer sofort die im vorangegangenen Satz vorgesehenen Überprüfungsmöglichkeiten zur Verfügung. Seine Verpflichtung zur Auskunftserteilung gegenüber uns bleibt hierdurch grundsätzlich unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat, uns unverzüglich nach Bekanntgabe eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschriften zu übersenden. Kommt der Käufer seinen Pflichten nicht nach, sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe des Wertes der Sicherheiten zu verlangen und ohne Nachfristsetzung die Vorbehaltsware vom Käufer herauszuverlangen bzw. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
7. Allgemeine Haftungsregel
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen, sind Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus §§ 280, 282, 283, 284, 286 und 311 BGB, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung und andere Beschränkungen unserer Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gelten nicht, soweit z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit die Übernahme einer Garantie oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ist in allen anderen als in diesen VLZ vorgesehenen Fällen, nur bei Verschulden unsererseits möglich.
8. Zahlung
8.1 Der Kunde kann die Zahlung nur als Vorauskasse vornehmen.
8.2 Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Alle Zahlungen haben spesenfrei und bei Fremdwährungsforderungen zum amtlichen Wechselkurs am Fälligkeitstag zu erfolgen. Zahlungen gelten erst als an dem Tag geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei in bar verfügen können.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort für unsere Leistungen ist der Sitz unserer Gesellschaft oder das von uns bestimmte Auslieferungslager. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz der Gesellschaft.
9.2 Gerichtsstand für alle Ansprüche aus Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand haben, ist Tauberbischofsheim. Der Gerichtsstand Tauberbischofsheim ist auch dann maßgebend, wenn der Käufer unbekannten Aufenthalts ist oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat. Gegebenenfalls sind wir berechtigt, am ausländischen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.
9.3 Über alle Streitfragen ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zu entscheiden.
10. Hinweise zur Datenverarbeitung
10.1 Wir erheben im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Wir beachten dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden werden wir Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist.
10.2 Ohne die Einwilligung des Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
10.3 Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten unter dem Button „meine Daten“ in seinem Profil abzurufen, dieses zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligung des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf unserer website über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.
11. Widerrufsrecht des Verbrauchers
11.1 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 246 § 3 EGBGB.. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Di-Modell GmbH & Co. KG
Niels-Bohr-Str. 17
D-97941 Tauberbischofsheim
11.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
11.3 Paketversandfähige Waren sind an folgende Adresse zurückzusenden:
Di-Modell GmbH & Co. KG
Niels-Bohr-Str. 17
D-97941 Tauberbischofsheim
Abweichend hiervon trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat. Nicht paketversandfähige Waren werden beim Kunden abgeholt.
12.
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.